Widerspruch im Theoriebogen?

  • Widerspruch im Theoriebogen?
     Fahrschueler2006
      schrieb am Dienstag, 29. August 2006
    Hallo!

    Ich habe hier zwei Fragen aus einem Theoriebogen:

    Frage 1: Was haben sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
    • Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden. [RICHTIG*]
    • Oberhalb einer Höhe von 2,50m DARF die Ladung bis zu 50cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen. [RICHTIG*]
    • Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern. [RICHTIG*]

    Frage 2: Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu bachten?
    • Ladung, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, muss gekennzeichnet werden. [RICHTIG*]
    • Ladung darf IN KEINEM FALL nach vorn über das ziehende Fahrzeug hinausragen. [RICHTIG*]
    • Ladung darf oberhalb einer höhe von 2,50 maximal 50cm nach vorn hinausragen. [RICHTIG*]

    (* Laut Bogen)

    Ist da nicht ein Widerspruch zwischen Frage 2.A und Frage 2.B? Darf die Ladung jetzt 50cm oberhalb von 2,50m nach vorne hinausragen oder nicht?

    Danke im Voraus!
  • Thema
    Re: Widerspruch im Theoriebogen?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 29. August 2006
    Text
    Ja, darf sie.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Widerspruch im Theoriebogen?
    Autor
      car
      schrieb am Dienstag, 29. August 2006
    Text
    wo siehst du da jetzt einen widerspruch!?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Widerspruch im Theoriebogen?
    Autor
      Micha2k
      schrieb am Mittwoch, 30. August 2006
    Text
    >wo siehst du da jetzt einen widerspruch!?

    weil erst "in keinem fall" dasteht und dann eine ausnahme gemacht wird. müsste wohl heißen "nur in bestimmten fällen"

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Widerspruch im Theoriebogen?
    Autor
      F77
      schrieb am Mittwoch, 30. August 2006
    Text
    >>wo siehst du da jetzt einen widerspruch!?
    >
    >weil erst "in keinem fall" dasteht und dann eine ausnahme gemacht wird. müsste wohl heißen "nur in bestimmten fällen"

    "In keinem Fall" steht nur bei "ziehendem" Fahrzeug. Also, wenn du einen Anhaenger oder ein anderes Fahrzeug ziehst, darfst du keine nach vorn ueberstehende Ladung haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Widerspruch im Theoriebogen?
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 30. August 2006
    Text
    >"In keinem Fall" steht nur bei "ziehendem" Fahrzeug. Also, wenn du einen Anhaenger oder ein anderes Fahrzeug ziehst, darfst du keine nach vorn ueberstehende Ladung haben.
    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    sorry f77, aber das ist falsch.
    §22(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

    die "merkwürdige" antwort kommt einfach daher, dass es vor einiger zeit (2 Jahre ?) noch absolut verboten war, dass ladung nach vorne übersteht. bei der änderung der fragebögen hat man hat man übersehen diese antwort zu ändern.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Widerspruch im Theoriebogen?
    Autor
      F77
      schrieb am Mittwoch, 30. August 2006
    Text
    >>"In keinem Fall" steht nur bei "ziehendem" Fahrzeug. Also, wenn du einen Anhaenger oder ein anderes Fahrzeug ziehst, darfst du keine nach vorn ueberstehende Ladung haben.
    >jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj
    >
    >sorry f77, aber das ist falsch.
    >§22(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
    >
    >die "merkwürdige" antwort kommt einfach daher, dass es vor einiger zeit (2 Jahre ?) noch absolut verboten war, dass ladung nach vorne übersteht. bei der änderung der fragebögen hat man hat man übersehen diese antwort zu ändern.
    >
    >holger

    Ich hatte nur die Antworten interpretiert. Und das einzige was mir auffiel, war halt, dass es sich bei dem Ueberrageverbot um ein Zugfahrzeug handelt.

    Ich hab dann aber mal noch eine Frage, was mit den 2,5m Hohe bezweckt werden soll?
    Bsp.: Angenommen, ich moechte mit meinem 4,7m langen Passat 6m lange Bretter transportiern (vorn 0,5m + hinten 1m > 6m Brettlaenge - 4,7m Autolaenge = 1,3m Ueberstand) und habe mir auch einen entsprechenden Dachgepaecktraeger besorgt. Da mein Passat ja nur eine Hoehe von ca. 1,7m besitzt, darf ich die Bretter nicht direkt auf den Gepaecktraeger auflegen, sondern muss noch eine Kiste drunterlegen oder ein entsprechendes Gestaenge aufbauen, damit die Bretter in einer Hoehe > 2,5m sind? Was soll das bringen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Widerspruch im Theoriebogen?
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 30. August 2006
    Text
    >Ich hab dann aber mal noch eine Frage, was mit den 2,5m Hohe bezweckt werden soll?
    >Bsp.: Angenommen, ich moechte mit meinem 4,7m langen Passat 6m lange Bretter transportiern (vorn 0,5m + hinten 1m > 6m Brettlaenge - 4,7m Autolaenge = 1,3m Ueberstand) und habe mir auch einen entsprechenden Dachgepaecktraeger besorgt. Da mein Passat ja nur eine Hoehe von ca. 1,7m besitzt, darf ich die Bretter nicht direkt auf den Gepaecktraeger auflegen, sondern muss noch eine Kiste drunterlegen oder ein entsprechendes Gestaenge aufbauen, damit die Bretter in einer Hoehe > 2,5m sind? Was soll das bringen?

    hhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh

    die regelung wurde wegen autotransporten eingeführt. die können dann einen pkw mehr laden.
    du kannst natürlich deine ladung solange untermauern bist du auch auf die höhe kommst.

    holger

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