Wie gehts jetzt weiter?

  • Wie gehts jetzt weiter?
     der*chris
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Hallo,

    ich habe vor gut einem halben jahr ziehmlichen mist gebaut.
    Ich bin einem Parkenden Fahrzeug reingefahren und bin abgehaun.
    Nun musste ich meinen Führerschein für 7 Monate abgeben.
    Im grunde ja eigentlich zu recht!
    Wie geht das nach den 7 Monaten weiter?
    Ich befinde mich ja schon in der Probezeitverlängerung.
    Und darf ich jetzt noch Mofa oder so was in der Art fahren?
    Oder bleibt mir jetzt nur noch das Fahrrad?

    Danke schon mal im Vorraus
  • Thema
    Re: Wie gehts jetzt weiter?
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    Hi!

    Das ist schon mal gut, daß Du es eingesehen hast, daß das Mist war! Damit bist Du vielen um einiges vorraus.
    Zu Deiner Frage: ja, Du darfst noch Fahrrad fahren... ;-) aber auch Mofa, wenn Du
    a) vor dem 01.04.1980 15 Jahre alt warst oder
    b) eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt. Diese kann man Dir nämlich nicht wegnehmen, da sie rein rechtlich nicht als Fahrerlaubnis gilt.

    Dein nächster Schritt sollte dahin gehen, daß Du etwa 2 bis 3 Monate vor Ablauf der Sperre bei Deiner Verwaltungsbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragst. Da die Behörden meist noch das ein oder andere von Dir haben wollen (z.B. MPU), kann es nämlich ein Weilchen dauern, bis Du alle Papiere zusammen hast. Und Du willst ja wahrscheinlich möglichst schnell wieder fahren dürfen, oder?

    Gruß Andreas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wie gehts jetzt weiter?
    Autor
      der*chris
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    >Hi!
    >
    >Das ist schon mal gut, daß Du es eingesehen hast, daß das Mist war! Damit bist Du vielen um einiges vorraus.
    >Zu Deiner Frage: ja, Du darfst noch Fahrrad fahren... ;-) aber auch Mofa, wenn Du
    >a) vor dem 01.04.1980 15 Jahre alt warst oder
    >b) eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt. Diese kann man Dir nämlich nicht wegnehmen, da sie rein rechtlich nicht als Fahrerlaubnis gilt.
    >
    >Dein nächster Schritt sollte dahin gehen, daß Du etwa 2 bis 3 Monate vor Ablauf der Sperre bei Deiner Verwaltungsbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragst. Da die Behörden meist noch das ein oder andere von Dir haben wollen (z.B. MPU), kann es nämlich ein Weilchen dauern, bis Du alle Papiere zusammen hast. Und Du willst ja wahrscheinlich möglichst schnell wieder fahren dürfen, oder?
    >
    >Gruß Andreas

    Hallo,

    zu a) 1980 war ich noch nicht mal auf der Welt.
    und zu b) besitzen tuh ich diese Prüfbescheinigung nicht.

    kann ich diese auch jetzt noch erlangen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wie gehts jetzt weiter?
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text

    >kann ich diese auch jetzt noch erlangen?

    Ja, geh einfach in die Fahrschule Deines Vertrauens. Dort wird man Dir weiterhelfen.

    Gruß Andreas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wie gehts jetzt weiter?
    Autor
      der*chris
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    Und wie ist das mit Führerschein beantragen gemeint?
    Muss ich da auch noch Fragen ob die mir den Wiedergeben?
    Muss ich da irgendeine Prüfung, oder Fahrstunden wieder machen?

    Wiedermal Danke im Voraus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wie gehts jetzt weiter?
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Freitag, 3. März 2006
    Text
    >Und wie ist das mit Führerschein beantragen gemeint?
    >Muss ich da auch noch Fragen ob die mir den Wiedergeben?
    >Muss ich da irgendeine Prüfung, oder Fahrstunden wieder machen?
    >
    >Wiedermal Danke im Voraus

    Hallo Chris!

    Das Problem ist folgendes: Es gibt einerseits das Fahrverbot, das bei bestimmten Delikten ausgesprochen wird, dieses dauert aber max. 3 Monate, in denen Du Deinen Führerschein abgeben mußt, dieses Schein danach aber wieder bekommst.
    Dann gibt es da noch den Entzug der Fahrerlaubnis, und da Du schreibst, daß bei Dir 7 Monate fällig sind, bin ich mir sicher, daß dies bei Dir der Fall ist. Bei einem Entzug erlischt Deine Erlaubnis, führerscheinpflichtige Kfz zu fahren, Dein Führerschein wird eingezogen und vernichtet. Diesen Führerschein siehst Du nie wieder. Die 7 Monate sind eine Sperre, die wohl durch einen Richter verhängt wurden, und gelten als Anweisung an die Verwaltungsbehörde, daß diese Dir vor Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen kann.
    (Entzug erfolgte aufgrund von §69 Abs. 2 Satz 3 StGB, Sperre §69a StGB)
    Da Du nach einer "Unfallflucht" laut §69 grundsätzlich als "ungeeignet" zum Führen eines Kfz angesehen wirst, wird die Verwaltungsbehörde mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dir den Beweis verlangen, daß Du doch geeignet bist. Dies geschieht in der Regel durch eine MPU.
    Wenn Du innerhalb von zwei Jahren nach Entzug eine neue FE beantragst, brauchst Du normalerweise weder eine Prüfung noch Fahrstunden zu absolvieren.
    Aber: Du mußt wie beim Ersterwerb den ganzen Papierkram erledigen, Antrag auf dem Rathaus ausfüllen, Teilnahme am Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" nachweisen, Paßbild, Sehtest, etc... beibringen und noch dies und jenes, was der Behörde dann so einfällt. Deshalb rate ich Dir einfach, etwa zwei bis drei Monate vor Ende der Frist den Antrag auf Wiedererteilung zu stellen, damit Du mit dem ganzen Kram bis Fristende durch bist und bald wieder fahren kannst.

    Gruß Andreas

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  • Thema
    Re: Re: Wie gehts jetzt weiter?
    Autor
      der*chris
      schrieb am Samstag, 4. März 2006
    Text
    Hallo Andreas,

    danke für deine Tipps und hinweise, wodurch kennst du dich so gut aus?
    Hab ich dann wieder eine Probezeit, oder hab ich den Mist dann hinter mir?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wie gehts jetzt weiter?
    Autor
      F77
      schrieb am Samstag, 4. März 2006
    Text
    >Hallo Andreas,
    >
    >danke für deine Tipps und hinweise, wodurch kennst du dich so gut aus?
    >Hab ich dann wieder eine Probezeit, oder hab ich den Mist dann hinter mir?

    Soweit ich weiss, wird deine Probezeit ausgesetzt, solange du den FS nicht hattest. D.h. also, wenn du vor der Abgabe deines FS noch 1 Jahr und 3 Monate Probezeit hattest, hast du nach der Wiedererteilung auch wieder 1 Jahr und 3 Monate Probezeit.

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