Wird meine Probezeit verlängert ?

  • Wird meine Probezeit verlängert ?
     janhavlos
      schrieb am Donnerstag, 10. September 2015
    Hallo, ich bin seit meinem 16. Geburtstag im Besitz der klasse A1/AM (seit 23.10.2013), vor dem 23.10.2013 hatte ich nur die Mofa Prüfbescheinigung und wurde am 09.09.2013 mit meinem zu schnellen Roller erwischt (67statt 25 kmh) , im Dezember 2013 hatte ich die Gerichtsverhandlung bezüglich des Vorfalls aus September, es war mein allererstes Vergehen in jeglicher Art & Weise im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Bei der Gerichtsverhandlung wurde ich zu 30. Sozialstunden , 6 Punkte in Flensburg (nach neuem System: 3 Punkte) und zu 3 Monaten Fahrverbot verurteilt. Ich verstehe nicht warum ich meinen A1 Führerschein auf Zeit abgeben musste obwohl ich ihn zum Tatzeitpunkt nicht mal besaß, noch anzumerken ist, dass ich keinerlei Kosten, Bußgelder oder ein Aufbauseminar auferlegt bekommen hab, infolgedessen dürfte sich meine Probezeit auch nicht verlängert haben oder ? Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

    Gruß
    Jan
  • Thema
    Re: Wird meine Probezeit verlängert ?
    Autor
      janhavlos
      schrieb am Donnerstag, 10. September 2015
    Text
    >Hallo, ich bin seit meinem 16. Geburtstag im Besitz der klasse A1/AM (seit 23.10.2013), vor dem 23.10.2013 hatte ich nur die Mofa Prüfbescheinigung und wurde am 09.09.2013 mit meinem zu schnellen Roller erwischt (67statt 25 kmh) , im Dezember 2013 hatte ich die Gerichtsverhandlung bezüglich des Vorfalls aus September, es war mein allererstes Vergehen in jeglicher Art & Weise im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Bei der Gerichtsverhandlung wurde ich zu 30. Sozialstunden , 6 Punkte in Flensburg (nach neuem System: 3 Punkte) und zu 3 Monaten Fahrverbot verurteilt. Ich verstehe nicht warum ich meinen A1 Führerschein auf Zeit abgeben musste obwohl ich ihn zum Tatzeitpunkt nicht mal besaß, noch anzumerken ist, dass ich keinerlei Kosten, Bußgelder oder ein Aufbauseminar auferlegt bekommen hab, infolgedessen dürfte sich meine Probezeit auch nicht verlängert haben oder ? Zudem bin ich seit 30.03.2015 im Besitz der Klasse B bzw noch BF17 nächsten Monat bin ich Volljährig und da sollte eigentlich auch meine Probezeit zu Enden sein. Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
    >
    >Gruß
    >Jan

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  • Thema
    Re: Wird meine Probezeit verlängert ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. September 2015
    Text
    >Ich verstehe nicht warum ich meinen A1 Führerschein auf Zeit abgeben musste obwohl ich ihn zum Tatzeitpunkt nicht mal besaß

    Ein Fahrverbot ist nicht an bestimmte Klassen gebunden. Es kann für jede Straftat im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen verhängt werden. Zwar kann ein Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden, aber das ist nicht die Regel. Der Richter hat sich einfach überlegt, wie er dir möglichst wirksam einen Denkzettel verpassen kann.


    >noch anzumerken ist, dass ich keinerlei Kosten, Bußgelder oder ein Aufbauseminar auferlegt bekommen hab, infolgedessen dürfte sich meine Probezeit auch nicht verlängert haben oder ?

    Kosten gab es nicht, weil du nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bist. Da ist es eher üblich, dass der Staat die Kosten trägt. Bußgelder gab es nicht, weil du eine Straftat begangen hast. Bei Straftaten gäbe es Geldstrafen, aber für dich gab es stattdessen Sozialstunden.

    Beim Aufbauseminar sind Ursache und Wirkung genau umgekehrt: Der RIchter hätte sowieso kein Aufbauseminar angeordnet, weil er das gar nicht darf. Die Anordnung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist hier nicht der Fall: Du hast zwar einen A-Verstoß begangen, warst aber zum Tatzeitpunkt (noch) nicht in der Probezeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wird meine Probezeit verlängert ?
    Autor
      janhavlos
      schrieb am Sonntag, 13. September 2015
    Text
    >>Ich verstehe nicht warum ich meinen A1 Führerschein auf Zeit abgeben musste obwohl ich ihn zum Tatzeitpunkt nicht mal besaß
    >
    >Ein Fahrverbot ist nicht an bestimmte Klassen gebunden. Es kann für jede Straftat im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen verhängt werden. Zwar kann ein Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden, aber das ist nicht die Regel. Der Richter hat sich einfach überlegt, wie er dir möglichst wirksam einen Denkzettel verpassen kann.
    >
    >
    >>noch anzumerken ist, dass ich keinerlei Kosten, Bußgelder oder ein Aufbauseminar auferlegt bekommen hab, infolgedessen dürfte sich meine Probezeit auch nicht verlängert haben oder ?
    >
    >Kosten gab es nicht, weil du nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bist. Da ist es eher üblich, dass der Staat die Kosten trägt. Bußgelder gab es nicht, weil du eine Straftat begangen hast. Bei Straftaten gäbe es Geldstrafen, aber für dich gab es stattdessen Sozialstunden.
    >
    >Beim Aufbauseminar sind Ursache und Wirkung genau umgekehrt: Der RIchter hätte sowieso kein Aufbauseminar angeordnet, weil er das gar nicht darf. Die Anordnung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist hier nicht der Fall: Du hast zwar einen A-Verstoß begangen, warst aber zum Tatzeitpunkt (noch) nicht in der Probezeit.

    Hallo erstmal danke für deine Antwort, genau ich hab mich drüber informiert & gesehen das es ein A-Verstoß war und ich hatte schon Angst, dass ich jetzt nochmal 2 Jahre durch muss. Aber zum Glück doch nicht :)

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