Änderungen der StVo in 2005!
Gast
schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2004
Ich hab heute gelesen, dass es im Jahr 2005 ein paar kleine Änderungen in der StVo geben wird!
1.)
Unter anderem hieß es, dass man ab 2005 ein Bußgeld* in Höhe von 20€ zalhen MUSS, wenn man auf schneebedeckter Straße mit Sommerreifen unterwegs ist?!! Liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, müssen 40€ berappt werden! Anders gesagt, Winterreifen werden für jedermann zur PFLICHT!
2.)
Eintragungen im Verkehrszentralregister wird man nun angeblich schwerer wieder los....ist da jemandem näheres zu bekannt?
3.)
Drängler sollen wohl härter bestraft werden. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand Fahrverbot schon bei 3/10 des halben Tachoabstandes z.B. unter 15 Meter bei Tempo 100! Was soll das denn? Die haben doch echt nicht mehr alle Latten am Zaun; gleich ein Fahrverbot zu verhängen!
Gibt es sonst noch geplante Änderungen für 2005?
*In dem Bericht stand eindeutig, dass es ein BUßGELD in Höhe von 20€ gibt! Werden aber BUßGELDER nicht ins Verkehrszentralregister eingetragen? Dann müsste es sich doch um ein Verwarnungsgeld handeln, oder? Und was ist, wenn man z.B. einmal 40€ als Bußgeld bekommt.....dann kriegt man ja auch theoretisch einen Eintrag und das würde in der Probezeit wiederum nichts gutes verheißen, oder lieg ich da falsch?
Grüße
Mastersky
1.)
Unter anderem hieß es, dass man ab 2005 ein Bußgeld* in Höhe von 20€ zalhen MUSS, wenn man auf schneebedeckter Straße mit Sommerreifen unterwegs ist?!! Liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, müssen 40€ berappt werden! Anders gesagt, Winterreifen werden für jedermann zur PFLICHT!
2.)
Eintragungen im Verkehrszentralregister wird man nun angeblich schwerer wieder los....ist da jemandem näheres zu bekannt?
3.)
Drängler sollen wohl härter bestraft werden. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand Fahrverbot schon bei 3/10 des halben Tachoabstandes z.B. unter 15 Meter bei Tempo 100! Was soll das denn? Die haben doch echt nicht mehr alle Latten am Zaun; gleich ein Fahrverbot zu verhängen!
Gibt es sonst noch geplante Änderungen für 2005?
*In dem Bericht stand eindeutig, dass es ein BUßGELD in Höhe von 20€ gibt! Werden aber BUßGELDER nicht ins Verkehrszentralregister eingetragen? Dann müsste es sich doch um ein Verwarnungsgeld handeln, oder? Und was ist, wenn man z.B. einmal 40€ als Bußgeld bekommt.....dann kriegt man ja auch theoretisch einen Eintrag und das würde in der Probezeit wiederum nichts gutes verheißen, oder lieg ich da falsch?
Grüße
Mastersky
