Überholen an Bahnübergängen, auch keine Radfahrer?
Überholen an Bahnübergängen ist ab dem 1. April 2013 verboten,
das sollte jeder schon wissen, aber jemand meint mal, Fahrräder dürfen überholt werden!
Ich habe mal im Netz geschaut, aber keine eindeutige StVO Regel gefunden wo das definiert wird.
Vielleicht tummelt sich hier ja einer von der Polizei oder gute Fahrlehrer der dazu was sagen kann, evtl. mit link.
Falls man bei der Prüfung am Bahnübergängen (wo die 1. Barke anfängt, also 240m vor die Schinen)
ein Radfahrer überholt, und es sollte verboten sein,
ist die Prüfung dann zu Ende?