14- Tage Frist - ja oder nein?

  • 14- Tage Frist - ja oder nein?
     Sebastian F.
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Hallo zusammen.
    Ich habe gestern meine praktische Fahrprüfung verhaut, wie so oft war wohl auch die Aufregung ein entscheidender Faktor.
    Jetzt habe ich heute mit einem Fahrleherer aus meiner Fahrschule gesprochen, und er meinte unter bestimmten Bedingungen könnte ich die Prüfung bereits nächsten Montag wiederholen.
    Ist irgendjemandem dazu was bekannt? Oder sind die 14 Tage warten doch wahrscheinlicher.

    Gruß

    PS: Ich komme aus Bayern, falls die Frage aufkommen sollte.
  • Thema
    Re: 14- Tage Frist - ja oder nein?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    Hängt meist davon ab, wie gut der Fahrlehrer mit der Prüfstelle kann.....
    Also machbar ist das, aber der normale Ablauf liegt schon bei 2 Wochen...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 14- Tage Frist - ja oder nein?
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    >Hängt meist davon ab, wie gut der Fahrlehrer mit der Prüfstelle kann.....
    >Also machbar ist das, aber der normale Ablauf liegt schon bei 2 Wochen...
    >
    >greetz

    llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll

    da musste aber schon eine verdammt gute begründung haben. ich glaube nicht das der tüv sich darauf einlässt, wäre dann ein schöner prezidenzfall der für andere einklagbar wär.

    sag mal bescheid ob es geklappt hat, mache ich dann mit meinen fs auch.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 14- Tage Frist - ja oder nein?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text

    >da musste aber schon eine verdammt gute begründung haben.

    Bei mir hat es das letzte Mal mit der Begründung funktioniert: längerer Auslandsaufenthalt....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 14- Tage Frist - ja oder nein?
    Autor
      Hubert Braun
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    Die früher starre 14-Tage-Regelung ist nun mit der Formulierung "in der Regel nicht weniger als zwei Wochen ..." aufgeweicht. Also sind kürzere Fristen möglich. Die Entscheidung liegt letztlich nicht bei der Prüfstelle sondern beim Auftraggeber, dem Straßenverkehrsamt. Beachtet werden sollte aber auch, das der Prüfer bei einer bedenklich schwachen Leistung in der Prüfung dem Straßenverkehrsamt auch eine wesentlich längere Frist vorschlagen kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 14- Tage Frist - ja oder nein?
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 8. Dezember 2005
    Text
    >Die früher starre 14-Tage-Regelung ist nun mit der Formulierung "in der Regel nicht weniger als zwei Wochen ..." aufgeweicht. Also sind kürzere Fristen möglich. Die Entscheidung liegt letztlich nicht bei der Prüfstelle sondern beim Auftraggeber, dem Straßenverkehrsamt. Beachtet werden sollte aber auch, das der Prüfer bei einer bedenklich schwachen Leistung in der Prüfung dem Straßenverkehrsamt auch eine wesentlich längere Frist vorschlagen kann.


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hallo,

    gestern ein schreiben vom TÜV NORD bekommen.
    verkürzte prüfungssperre geht in nrw nur unter ganz bestimmten voraussetzungen. z.b. nur bei kompaktausbildung, theo. prüfung mit weniger als 14 fehlerpunketen n.b., nur bei erstprüfung, genehmigung sva, wiederholung theo. frühestens nach 3 tagen, prak. nach 7 tagen, zusätzliche kosten, begründung der notwendigkeit etc.

    ob sich das alles lohnt??

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 14- Tage Frist - ja oder nein?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 8. Dezember 2005
    Text
    Hallo,

    in Bayern gibt's tatsächlich wieder mal eine Sonderregelung. Wenn keine "schwerwiegenden Ausbildungsmängel" vorliegen, darf man die zweite praktische Prüfung schon nach 7 statt 14 Tagen machen. Allerdings muss man in der Zwischenzeit mindestens 5 Fahrstunden á 45 Minuten absolvieren.
    Besprich mit deinem Fahrlehrer, ob die verkürzte Wartefrist für dich in Frage kommt (und nächste Woche noch ein Prüfungsplatz frei ist).

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 14- Tage Frist - ja oder nein?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 9. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >in Bayern gibt's tatsächlich wieder mal eine Sonderregelung. Wenn keine "schwerwiegenden Ausbildungsmängel" vorliegen, darf man die zweite praktische Prüfung schon nach 7 statt 14 Tagen machen. Allerdings muss man in der Zwischenzeit mindestens 5 Fahrstunden á 45 Minuten absolvieren.
    >Besprich mit deinem Fahrlehrer, ob die verkürzte Wartefrist für dich in Frage kommt (und nächste Woche noch ein Prüfungsplatz frei ist).
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    Ich habe mit einem Prüfer gesprochen und der kennt auch nur die 14 tägige Sperrfrist.
    Hans Fl.
    Niedersachsen TÜV Nord

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 14- Tage Frist - ja oder nein?
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 9. Dezember 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>in Bayern gibt's tatsächlich wieder mal eine Sonderregelung. Wenn keine "schwerwiegenden Ausbildungsmängel" vorliegen, darf man die zweite praktische Prüfung schon nach 7 statt 14 Tagen machen. Allerdings muss man in der Zwischenzeit mindestens 5 Fahrstunden á 45 Minuten absolvieren.
    >>Besprich mit deinem Fahrlehrer, ob die verkürzte Wartefrist für dich in Frage kommt (und nächste Woche noch ein Prüfungsplatz frei ist).
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >Ich habe mit einem Prüfer gesprochen und der kennt auch nur die 14 tägige Sperrfrist.
    >Hans Fl.
    >Niedersachsen TÜV Nord

    hi hans,

    weisst doch, die aap sind immer die letzten die es erfahren.
    hier in meinem schreiben steht auch das es in niedersachsen, schleswig-holstein und eben nrw gilt. in bremen nicht. gilt schon ab 1.9.05, vorgestern den brief bekommen.kannst den antrag im F@hrschulservice vom tüv nord abrufen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo