- Thema
Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
- Autor
- Text
>>>>>darf ein 16- jähriger in einem Auto, dass abgeschleppt wird, am Lenkrad sitzen? Das abgeschleppte Auto würde dabei auf allen 4 Rädern fahren mit jedoch ausgeschaltetem Motor! Danke für Antworten
>>>>>
>>>>darf er wenn das auto angemeldet und verkehrssicher ist. zusätzlich muss er mit dem auto vertraut sein, warnblinker an beiden fahrzeugen anschalten. der motor sollte eingeschaltet sein, damit servolenkung und bremskraftverstärker funktionieren. am besten benutzt du eine abschleppstange.
>>>
>>>Das mit dem eigeschalteten Motor meinst du aber nicht ernst oder ?
>>>Warum sollte ein betriebsfähiges KFZ dann abgeschleppt werden ?
>>>In diesem Fall würde es sich um schleppen handeln, das ist Genehmigungspflichtig. Abschleppen ist es nur, wenn das KFZ betriebsunfähig ist und dient auch nur als Notbehelf, zur nächsten Werkstatt oder Schrottplatz. Dann gibt es für den, der im abgeschleppten KFZ sitzt keine weiteren Vorschriften bezüglich einer Fahrerlaubnis, er muss mit der Bedienung vertraut und auch geistig und körperlich in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen.
>>>Die Vorschriften der StVO. müssen auch beachtet werden.
>>>Gruß Thomas
>>>>
>>>
>>
>>ja thomas, dass mit dem eingeschalteten motor meine ich ernst, selbstverständlich nur wenn er funktionstüchtig ist. es gibt ja wohl noch mehr defekte, warum ein fz. abgeschleppt werden muss (z.b. kupplung, getriebe oder antriebswellen beschädigt). aber lieber erstmal kritisieren, dann nachdenken.
>
>Du solltest vielleicht erstmal genau lesen bevor Du Antwortest, es scheint sich bei dir ja um einen Alleswisser zu handeln, wenn du hier schon mit defekten Antriebswellen, Getriebe oder Kupplung kommst dann erwähne das auch in der 1. Antwort, die Frage war hier auf den ausgeschalteten Motor bezogen und so sollte sie auch beantwortet werden, wenn ein Kraftfahrzeug eine bedingte eigene Betriebsfähigkeit vorweist, dann handelt es sich nicht immer um abschleppen, also solltest du dich vielleicht mal erkundigen, wie Gerichte im Einzelfall entschieden haben. Es muss nicht immer alles geschrieben stehen um es nicht tun zu dürfen, wenn du schon alles besser weisst, dann erzähl auch etwas von Automatik KFZ, da ist ein Abschleppen nicht immer oder nur bedingt möglich oder stell dir vor, ein KFZ wird abgeschleppt, weil Öl oder Kühlkreislauf defekt sind, dann ist dein Hinweis den Motor einzuschalten echt genial.
>Also wenn hier einer erst denken und dann Antworten soll bist das eher du !
Und noch etwas, das Auto muss nicht angemeldet sein, wenn es sich rechtlich wirklich um ein Abschleppen handelt, es gilt als Anhänger des ziehenden KFZ.
>>
>