Abschleppen

  • Abschleppen
     Gast
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2004
    darf ein 16- jähriger in einem Auto, dass abgeschleppt wird, am Lenkrad sitzen? Das abgeschleppte Auto würde dabei auf allen 4 Rädern fahren mit jedoch ausgeschaltetem Motor! Danke für Antworten
  • Thema
    Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2004
    Text
    >darf ein 16- jähriger in einem Auto, dass abgeschleppt wird, am Lenkrad sitzen? Das abgeschleppte Auto würde dabei auf allen 4 Rädern fahren mit jedoch ausgeschaltetem Motor! Danke für Antworten
    >
    darf er wenn das auto angemeldet und verkehrssicher ist. zusätzlich muss er mit dem auto vertraut sein, warnblinker an beiden fahrzeugen anschalten. der motor sollte eingeschaltet sein, damit servolenkung und bremskraftverstärker funktionieren. am besten benutzt du eine abschleppstange.

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  • Thema
    Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2004
    Text
    >>darf ein 16- jähriger in einem Auto, dass abgeschleppt wird, am Lenkrad sitzen? Das abgeschleppte Auto würde dabei auf allen 4 Rädern fahren mit jedoch ausgeschaltetem Motor! Danke für Antworten
    >>
    >darf er wenn das auto angemeldet und verkehrssicher ist. zusätzlich muss er mit dem auto vertraut sein, warnblinker an beiden fahrzeugen anschalten. der motor sollte eingeschaltet sein, damit servolenkung und bremskraftverstärker funktionieren. am besten benutzt du eine abschleppstange.

    Das mit dem eigeschalteten Motor meinst du aber nicht ernst oder ?
    Warum sollte ein betriebsfähiges KFZ dann abgeschleppt werden ?
    In diesem Fall würde es sich um schleppen handeln, das ist Genehmigungspflichtig. Abschleppen ist es nur, wenn das KFZ betriebsunfähig ist und dient auch nur als Notbehelf, zur nächsten Werkstatt oder Schrottplatz. Dann gibt es für den, der im abgeschleppten KFZ sitzt keine weiteren Vorschriften bezüglich einer Fahrerlaubnis, er muss mit der Bedienung vertraut und auch geistig und körperlich in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen.
    Die Vorschriften der StVO. müssen auch beachtet werden.
    Gruß Thomas
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2004
    Text
    >>>darf ein 16- jähriger in einem Auto, dass abgeschleppt wird, am Lenkrad sitzen? Das abgeschleppte Auto würde dabei auf allen 4 Rädern fahren mit jedoch ausgeschaltetem Motor! Danke für Antworten
    >>>
    >>darf er wenn das auto angemeldet und verkehrssicher ist. zusätzlich muss er mit dem auto vertraut sein, warnblinker an beiden fahrzeugen anschalten. der motor sollte eingeschaltet sein, damit servolenkung und bremskraftverstärker funktionieren. am besten benutzt du eine abschleppstange.
    >
    >Das mit dem eigeschalteten Motor meinst du aber nicht ernst oder ?
    >Warum sollte ein betriebsfähiges KFZ dann abgeschleppt werden ?
    >In diesem Fall würde es sich um schleppen handeln, das ist Genehmigungspflichtig. Abschleppen ist es nur, wenn das KFZ betriebsunfähig ist und dient auch nur als Notbehelf, zur nächsten Werkstatt oder Schrottplatz. Dann gibt es für den, der im abgeschleppten KFZ sitzt keine weiteren Vorschriften bezüglich einer Fahrerlaubnis, er muss mit der Bedienung vertraut und auch geistig und körperlich in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen.
    >Die Vorschriften der StVO. müssen auch beachtet werden.
    >Gruß Thomas
    >>
    >

    ja thomas, dass mit dem eingeschalteten motor meine ich ernst, selbstverständlich nur wenn er funktionstüchtig ist. es gibt ja wohl noch mehr defekte, warum ein fz. abgeschleppt werden muss (z.b. kupplung, getriebe oder antriebswellen beschädigt). aber lieber erstmal kritisieren, dann nachdenken.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >>>>darf ein 16- jähriger in einem Auto, dass abgeschleppt wird, am Lenkrad sitzen? Das abgeschleppte Auto würde dabei auf allen 4 Rädern fahren mit jedoch ausgeschaltetem Motor! Danke für Antworten
    >>>>
    >>>darf er wenn das auto angemeldet und verkehrssicher ist. zusätzlich muss er mit dem auto vertraut sein, warnblinker an beiden fahrzeugen anschalten. der motor sollte eingeschaltet sein, damit servolenkung und bremskraftverstärker funktionieren. am besten benutzt du eine abschleppstange.
    >>
    >>Das mit dem eigeschalteten Motor meinst du aber nicht ernst oder ?
    >>Warum sollte ein betriebsfähiges KFZ dann abgeschleppt werden ?
    >>In diesem Fall würde es sich um schleppen handeln, das ist Genehmigungspflichtig. Abschleppen ist es nur, wenn das KFZ betriebsunfähig ist und dient auch nur als Notbehelf, zur nächsten Werkstatt oder Schrottplatz. Dann gibt es für den, der im abgeschleppten KFZ sitzt keine weiteren Vorschriften bezüglich einer Fahrerlaubnis, er muss mit der Bedienung vertraut und auch geistig und körperlich in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen.
    >>Die Vorschriften der StVO. müssen auch beachtet werden.
    >>Gruß Thomas
    >>>
    >>
    >
    >ja thomas, dass mit dem eingeschalteten motor meine ich ernst, selbstverständlich nur wenn er funktionstüchtig ist. es gibt ja wohl noch mehr defekte, warum ein fz. abgeschleppt werden muss (z.b. kupplung, getriebe oder antriebswellen beschädigt). aber lieber erstmal kritisieren, dann nachdenken.

    Du solltest vielleicht erstmal genau lesen bevor Du Antwortest, es scheint sich bei dir ja um einen Alleswisser zu handeln, wenn du hier schon mit defekten Antriebswellen, Getriebe oder Kupplung kommst dann erwähne das auch in der 1. Antwort, die Frage war hier auf den ausgeschalteten Motor bezogen und so sollte sie auch beantwortet werden, wenn ein Kraftfahrzeug eine bedingte eigene Betriebsfähigkeit vorweist, dann handelt es sich nicht immer um abschleppen, also solltest du dich vielleicht mal erkundigen, wie Gerichte im Einzelfall entschieden haben. Es muss nicht immer alles geschrieben stehen um es nicht tun zu dürfen, wenn du schon alles besser weisst, dann erzähl auch etwas von Automatik KFZ, da ist ein Abschleppen nicht immer oder nur bedingt möglich oder stell dir vor, ein KFZ wird abgeschleppt, weil Öl oder Kühlkreislauf defekt sind, dann ist dein Hinweis den Motor einzuschalten echt genial.
    Also wenn hier einer erst denken und dann Antworten soll bist das eher du !
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >>>>>darf ein 16- jähriger in einem Auto, dass abgeschleppt wird, am Lenkrad sitzen? Das abgeschleppte Auto würde dabei auf allen 4 Rädern fahren mit jedoch ausgeschaltetem Motor! Danke für Antworten
    >>>>>
    >>>>darf er wenn das auto angemeldet und verkehrssicher ist. zusätzlich muss er mit dem auto vertraut sein, warnblinker an beiden fahrzeugen anschalten. der motor sollte eingeschaltet sein, damit servolenkung und bremskraftverstärker funktionieren. am besten benutzt du eine abschleppstange.
    >>>
    >>>Das mit dem eigeschalteten Motor meinst du aber nicht ernst oder ?
    >>>Warum sollte ein betriebsfähiges KFZ dann abgeschleppt werden ?
    >>>In diesem Fall würde es sich um schleppen handeln, das ist Genehmigungspflichtig. Abschleppen ist es nur, wenn das KFZ betriebsunfähig ist und dient auch nur als Notbehelf, zur nächsten Werkstatt oder Schrottplatz. Dann gibt es für den, der im abgeschleppten KFZ sitzt keine weiteren Vorschriften bezüglich einer Fahrerlaubnis, er muss mit der Bedienung vertraut und auch geistig und körperlich in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen.
    >>>Die Vorschriften der StVO. müssen auch beachtet werden.
    >>>Gruß Thomas
    >>>>
    >>>
    >>
    >>ja thomas, dass mit dem eingeschalteten motor meine ich ernst, selbstverständlich nur wenn er funktionstüchtig ist. es gibt ja wohl noch mehr defekte, warum ein fz. abgeschleppt werden muss (z.b. kupplung, getriebe oder antriebswellen beschädigt). aber lieber erstmal kritisieren, dann nachdenken.
    >
    >Du solltest vielleicht erstmal genau lesen bevor Du Antwortest, es scheint sich bei dir ja um einen Alleswisser zu handeln, wenn du hier schon mit defekten Antriebswellen, Getriebe oder Kupplung kommst dann erwähne das auch in der 1. Antwort, die Frage war hier auf den ausgeschalteten Motor bezogen und so sollte sie auch beantwortet werden, wenn ein Kraftfahrzeug eine bedingte eigene Betriebsfähigkeit vorweist, dann handelt es sich nicht immer um abschleppen, also solltest du dich vielleicht mal erkundigen, wie Gerichte im Einzelfall entschieden haben. Es muss nicht immer alles geschrieben stehen um es nicht tun zu dürfen, wenn du schon alles besser weisst, dann erzähl auch etwas von Automatik KFZ, da ist ein Abschleppen nicht immer oder nur bedingt möglich oder stell dir vor, ein KFZ wird abgeschleppt, weil Öl oder Kühlkreislauf defekt sind, dann ist dein Hinweis den Motor einzuschalten echt genial.
    >Also wenn hier einer erst denken und dann Antworten soll bist das eher du !
    >>
    >
    dann lese doch bitte jetzt mal richtig die fragestelleung. dort steht mit ausgeschaltetem motor, nicht mit defektem motor. also wache auf und lese auch die fragen zu den antworten!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >>>>>darf ein 16- jähriger in einem Auto, dass abgeschleppt wird, am Lenkrad sitzen? Das abgeschleppte Auto würde dabei auf allen 4 Rädern fahren mit jedoch ausgeschaltetem Motor! Danke für Antworten
    >>>>>
    >>>>darf er wenn das auto angemeldet und verkehrssicher ist. zusätzlich muss er mit dem auto vertraut sein, warnblinker an beiden fahrzeugen anschalten. der motor sollte eingeschaltet sein, damit servolenkung und bremskraftverstärker funktionieren. am besten benutzt du eine abschleppstange.
    >>>
    >>>Das mit dem eigeschalteten Motor meinst du aber nicht ernst oder ?
    >>>Warum sollte ein betriebsfähiges KFZ dann abgeschleppt werden ?
    >>>In diesem Fall würde es sich um schleppen handeln, das ist Genehmigungspflichtig. Abschleppen ist es nur, wenn das KFZ betriebsunfähig ist und dient auch nur als Notbehelf, zur nächsten Werkstatt oder Schrottplatz. Dann gibt es für den, der im abgeschleppten KFZ sitzt keine weiteren Vorschriften bezüglich einer Fahrerlaubnis, er muss mit der Bedienung vertraut und auch geistig und körperlich in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen.
    >>>Die Vorschriften der StVO. müssen auch beachtet werden.
    >>>Gruß Thomas
    >>>>
    >>>
    >>
    >>ja thomas, dass mit dem eingeschalteten motor meine ich ernst, selbstverständlich nur wenn er funktionstüchtig ist. es gibt ja wohl noch mehr defekte, warum ein fz. abgeschleppt werden muss (z.b. kupplung, getriebe oder antriebswellen beschädigt). aber lieber erstmal kritisieren, dann nachdenken.
    >
    >Du solltest vielleicht erstmal genau lesen bevor Du Antwortest, es scheint sich bei dir ja um einen Alleswisser zu handeln, wenn du hier schon mit defekten Antriebswellen, Getriebe oder Kupplung kommst dann erwähne das auch in der 1. Antwort, die Frage war hier auf den ausgeschalteten Motor bezogen und so sollte sie auch beantwortet werden, wenn ein Kraftfahrzeug eine bedingte eigene Betriebsfähigkeit vorweist, dann handelt es sich nicht immer um abschleppen, also solltest du dich vielleicht mal erkundigen, wie Gerichte im Einzelfall entschieden haben. Es muss nicht immer alles geschrieben stehen um es nicht tun zu dürfen, wenn du schon alles besser weisst, dann erzähl auch etwas von Automatik KFZ, da ist ein Abschleppen nicht immer oder nur bedingt möglich oder stell dir vor, ein KFZ wird abgeschleppt, weil Öl oder Kühlkreislauf defekt sind, dann ist dein Hinweis den Motor einzuschalten echt genial.
    >Also wenn hier einer erst denken und dann Antworten soll bist das eher du !
    Und noch etwas, das Auto muss nicht angemeldet sein, wenn es sich rechtlich wirklich um ein Abschleppen handelt, es gilt als Anhänger des ziehenden KFZ.
    >>
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >Und noch etwas, das Auto muss nicht angemeldet sein, wenn es sich rechtlich wirklich um ein Abschleppen handelt, es gilt als Anhänger des ziehenden KFZ.

    ach nee, seit wann müssen anhänger nicht angemeldet sein, dass ich nicht lache. beim abschleppen handelt es sich immer um einen notbehelf. dies ist wohl kaum gegeben , wenn sie von a nach b transportiert werden und dies durch abschleppen geschieht, weil sie keine zulassung haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text

    >Und noch etwas, das Auto muss nicht angemeldet sein, wenn es sich rechtlich wirklich um ein Abschleppen handelt, es gilt als Anhänger des ziehenden KFZ.
    >>>
    >>
    >
    jetzt wir es ja immer lustíger. jetzt müssen anhänger nicht mal angemeldet sein. ich lach mich schlapp. beim abschleppen handelt es um einen notbehelf, wurde ja auch schon geschrieben. ist ein fahrzeug ohne zulassung und soll deswegen lediglich von a nach b durch abschleppen transportiert werden, ist abschleppen unzulässig!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >
    >>Und noch etwas, das Auto muss nicht angemeldet sein, wenn es sich rechtlich wirklich um ein Abschleppen handelt, es gilt als Anhänger des ziehenden KFZ.
    >>>>
    >>>
    >>
    >jetzt wir es ja immer lustíger. jetzt müssen anhänger nicht mal angemeldet sein. ich lach mich schlapp. beim abschleppen handelt es um einen notbehelf, wurde ja auch schon geschrieben. ist ein fahrzeug ohne zulassung und soll deswegen lediglich von a nach b durch abschleppen transportiert werden, ist abschleppen unzulässig!
    >
    Schaut doch einfach mal unter Fahrtipps.de nach, sucht den Begriff "abschleppen" und dann klickt den ersten Beitrag an, die Möglichkeit ein nicht angemeldetes Auto, ohne Kennzeichen abzuschleppen im Sinne des Notbehelfs ist möglich, da es gem § 18(1) StVZO. zulassungs und steuerfrei ist. Das sollte also jetzt auch den Besserwisser aufklären denn er möchte doch dazulernen und wissen wo es steht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >>die Möglichkeit ein nicht angemeldetes Auto, ohne Kennzeichen >abzuschleppen im Sinne des Notbehelfs ist möglich, da es gem § 18(1) >StVZO. zulassungs und steuerfrei ist. Das sollte also jetzt auch den >Besserwisser aufklären denn er möchte doch dazulernen und wissen wo >es steht.
    >

    Was soll denn das werden? ERST LESEN, dann VERSTEHEN und schlussendlich Mund halten!

    In dem genannten §18 StVZO steht eine Definition für Anhänger und deren Zulassungspflicht. Im Nebensatz wird nur erläutert, dass abgeschleppte KFZ nicht zu den Anhängern zu zählen sind.

    Ein nicht zugelassenes KFZ zu schleppen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der oberen Verkehrsbehörde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    >>>die Möglichkeit ein nicht angemeldetes Auto, ohne Kennzeichen >abzuschleppen im Sinne des Notbehelfs ist möglich, da es gem § 18(1) >StVZO. zulassungs und steuerfrei ist. Das sollte also jetzt auch den >Besserwisser aufklären denn er möchte doch dazulernen und wissen wo >es steht.
    >>
    >
    >Was soll denn das werden? ERST LESEN, dann VERSTEHEN und schlussendlich Mund halten!
    >
    >In dem genannten §18 StVZO steht eine Definition für Anhänger und deren Zulassungspflicht. Im Nebensatz wird nur erläutert, dass abgeschleppte KFZ nicht zu den Anhängern zu zählen sind.
    >
    >Ein nicht zugelassenes KFZ zu schleppen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der oberen Verkehrsbehörde.
    >

    nein, ein nicht zugelassenes Auto darf abgeschleppt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    >>>>die Möglichkeit ein nicht angemeldetes Auto, ohne Kennzeichen >abzuschleppen im Sinne des Notbehelfs ist möglich, da es gem § 18(1) >StVZO. zulassungs und steuerfrei ist. Das sollte also jetzt auch den >Besserwisser aufklären denn er möchte doch dazulernen und wissen wo >es steht.
    >>>
    >>
    >>Was soll denn das werden? ERST LESEN, dann VERSTEHEN und schlussendlich Mund halten!
    >>
    >>In dem genannten §18 StVZO steht eine Definition für Anhänger und deren Zulassungspflicht. Im Nebensatz wird nur erläutert, dass abgeschleppte KFZ nicht zu den Anhängern zu zählen sind.
    >>
    >>Ein nicht zugelassenes KFZ zu schleppen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der oberen Verkehrsbehörde.
    >>
    >
    >nein, ein nicht zugelassenes Auto darf abgeschleppt werden.

    Genau so ist es wenn es sich hierbei um einen Notbehelf handelt und alle einschlägigen Vorschriften, die mit Abschleppen zu tun haben beachtet werden. Für die, die es immer noch nicht glauben, Fahtipps.de-Begriff "Abschleppen" ersten Beitrag anklicken und aufmerksam durchlesen. Dann passt es wieder. Frohe Weihnachten.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    >>>>>die Möglichkeit ein nicht angemeldetes Auto, ohne Kennzeichen >abzuschleppen im Sinne des Notbehelfs ist möglich, da es gem § 18(1) >StVZO. zulassungs und steuerfrei ist. Das sollte also jetzt auch den >Besserwisser aufklären denn er möchte doch dazulernen und wissen wo >es steht.
    >>>>
    >>>
    >>>Was soll denn das werden? ERST LESEN, dann VERSTEHEN und schlussendlich Mund halten!
    >>>
    >>>In dem genannten §18 StVZO steht eine Definition für Anhänger und deren Zulassungspflicht. Im Nebensatz wird nur erläutert, dass abgeschleppte KFZ nicht zu den Anhängern zu zählen sind.
    >>>
    >>>Ein nicht zugelassenes KFZ zu schleppen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der oberen Verkehrsbehörde.
    >>>
    >>
    >>nein, ein nicht zugelassenes Auto darf abgeschleppt werden.
    >
    >Genau so ist es wenn es sich hierbei um einen Notbehelf handelt und alle einschlägigen Vorschriften, die mit Abschleppen zu tun haben beachtet werden. Für die, die es immer noch nicht glauben, Fahtipps.de-Begriff "Abschleppen" ersten Beitrag anklicken und aufmerksam durchlesen. Dann passt es wieder. Frohe Weihnachten.
    >>
    >

    Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann gar nicht abgeschleppt werden. Wenn man es hinterherzieht ist es SCHLEPPEN, und nicht Abschleppen. Schleppen bedarf aber einer Genehmigung.

    In eine Notsituation, nämlich die plötzlich auftretenede Betriebsunfähigkeit, kann ein nicht zum Strassenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug gar nicht kommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text

    >Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann gar nicht abgeschleppt werden. Wenn man es hinterherzieht ist es SCHLEPPEN, und nicht Abschleppen. Schleppen bedarf aber einer Genehmigung.
    >
    >In eine Notsituation, nämlich die plötzlich auftretenede Betriebsunfähigkeit, kann ein nicht zum Strassenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug gar nicht kommen.
    >
    Genau das sehe ich ebenso. Ebenso finde ich in dem weiter oben aufgeführten Link keinen Hinweis, dass zum Abschleppen der Motor nicht eingeschaltet sein darf (vorrausgesetzt, dass technische Gründe nicht dagegen sprechen).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    >
    >>Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann gar nicht abgeschleppt werden. Wenn man es hinterherzieht ist es SCHLEPPEN, und nicht Abschleppen. Schleppen bedarf aber einer Genehmigung.
    >>
    >>In eine Notsituation, nämlich die plötzlich auftretenede Betriebsunfähigkeit, kann ein nicht zum Strassenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug gar nicht kommen.
    >>
    >Genau das sehe ich ebenso. Ebenso finde ich in dem weiter oben aufgeführten Link keinen Hinweis, dass zum Abschleppen der Motor nicht eingeschaltet sein darf (vorrausgesetzt, dass technische Gründe nicht dagegen sprechen).
    >

    Ja, Betriebsunfähigkeit ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit Motorschaden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2004
    Text
    >>
    >>>Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann gar nicht abgeschleppt werden. Wenn man es hinterherzieht ist es SCHLEPPEN, und nicht Abschleppen. Schleppen bedarf aber einer Genehmigung.
    >>>
    >>>In eine Notsituation, nämlich die plötzlich auftretenede Betriebsunfähigkeit, kann ein nicht zum Strassenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug gar nicht kommen.
    >>>
    >>Genau das sehe ich ebenso. Ebenso finde ich in dem weiter oben aufgeführten Link keinen Hinweis, dass zum Abschleppen der Motor nicht eingeschaltet sein darf (vorrausgesetzt, dass technische Gründe nicht dagegen sprechen).
    >>
    >
    >Ja, Betriebsunfähigkeit ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit Motorschaden.


    Ich hoffe nur der Fahrer desdes ziehenden Kfz(beim schleppen) hat Führerscheinklasse CE.Den wenn das Kfz noch aus eigener Kraft fahren kann ist es ein schleppen,nur wenn es nicht mehr Fahrtüchtig ist,ist es ein Abschleppen. (B)
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2004
    Text
    >>>
    >>>>Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann gar nicht abgeschleppt werden. Wenn man es hinterherzieht ist es SCHLEPPEN, und nicht Abschleppen. Schleppen bedarf aber einer Genehmigung.
    >>>>
    >>>>In eine Notsituation, nämlich die plötzlich auftretenede Betriebsunfähigkeit, kann ein nicht zum Strassenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug gar nicht kommen.
    >>>>
    >>>Genau das sehe ich ebenso. Ebenso finde ich in dem weiter oben aufgeführten Link keinen Hinweis, dass zum Abschleppen der Motor nicht eingeschaltet sein darf (vorrausgesetzt, dass technische Gründe nicht dagegen sprechen).
    >>>
    >>
    >>Ja, Betriebsunfähigkeit ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit Motorschaden.
    >
    >
    >Ich hoffe nur der Fahrer desdes ziehenden Kfz(beim schleppen) hat Führerscheinklasse CE.Den wenn das Kfz noch aus eigener Kraft fahren kann ist es ein schleppen,nur wenn es nicht mehr Fahrtüchtig ist,ist es ein Abschleppen. (B)
    >>
    >

    und ich bin der Kaiser von China.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2004
    Text
    >>>
    >>>>Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann gar nicht abgeschleppt werden. Wenn man es hinterherzieht ist es SCHLEPPEN, und nicht Abschleppen. Schleppen bedarf aber einer Genehmigung.
    >>>>
    >>>>In eine Notsituation, nämlich die plötzlich auftretenede Betriebsunfähigkeit, kann ein nicht zum Strassenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug gar nicht kommen.
    >>>>
    >>>Genau das sehe ich ebenso. Ebenso finde ich in dem weiter oben aufgeführten Link keinen Hinweis, dass zum Abschleppen der Motor nicht eingeschaltet sein darf (vorrausgesetzt, dass technische Gründe nicht dagegen sprechen).
    >>>
    >>
    >>Ja, Betriebsunfähigkeit ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit Motorschaden.
    >
    >
    >Ich hoffe nur der Fahrer desdes ziehenden Kfz(beim schleppen) hat Führerscheinklasse CE.Den wenn das Kfz noch aus eigener Kraft fahren kann ist es ein schleppen,nur wenn es nicht mehr Fahrtüchtig ist,ist es ein Abschleppen. (B)
    >>
    >

    Wieder eine Menge Halbwissen...
    Leute, wenn man sich bei einer Antwort nicht 100% sicher ist und das Ganze auch noch rechtlich und fundiert untermauern kann, dann sollte man einfach nicht antworten. Das würde solche unnötigen Diskussionen und Anfeindungen vermeiden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abschleppen
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 14. Dezember 2004
    Text
    Recht haste!! ;-))))

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