Anzeige möglich?

  • Anzeige möglich?
     KleinerRaser
      schrieb am Samstag, 7. Juli 2007
    Zur Situation: Ich war heute mit Fahrrad auf ner Landstraße unterwegs, ein Auto kommt mir entgegen. Hinter dem schert jemand zum überholen aus, vor lauter Angst bin ich in den Straßengraben gefahren. Der Platz hätte zwar w...einlich gereicht, wäre aber trotzdem sehr knapp gewesen. Kennzeichen und nen Zeugen hätte ich. Kann ich da irgendwas machen?Anzeige wegen Nötigung/Fahrerflucht/Verkehrsgefährdung? Bezahlt mir wer meine Schäden?
  • Thema
    Re: Anzeige möglich?
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    Was hast du denn für Schäden, nur wenn du mit dem Rad in den Straßengraben ausgewichen bist? Ich würde es darauf beruhen lassen und froh sein, dass nichts Schlimmeres passiert ist!
    Was anderes wärs sicher gewesen, wenn du mit dem Auto hättest ausweichen müssen und dann dort steckengeblieben wärst oder das Fahrzeug beschädigt worden wäre...

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  • Thema
    Re: Re: Anzeige möglich?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    §1 Grundregeln
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
    --------------------------------

    Wenn du der Meinung bist, dass der entgegenkommende, überholende Verkehrsteilnehmer dagegen verstoßen hat (und du deshalb Schaden erlitten), dann suche die Polizeiwache auf und erstatte Anzeige.
    Solltest du dich irren und die eigentliche Gefahr durch eine Überreaktion deinerseits entstanden sein, würde man es dir dort immer noch mitteilen.
    Aber ich denke, dass hier ein Denkanstoß an den VT von Nöten ist.
    Ist mind. ähnlich dem, der durch tiefe Pfützen brettert und so nebenherlaufende Fußgänger beschmutzt. Dann hätte dein Gegenüber Glück gehabt....
    Wäre schön, wenn du weiter darüber berichten würdest.
    Denn die von dir og. Vorwürfe (Verkehrsgefährdung, Unfallflucht), sind durchaus möglich.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Anzeige möglich?
    Autor
      KleinerRaser
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    Beim ausweichen hab ich mir meine Hose aufgerissen und ein paar Schürfwunden zugezogen. Also etwa 60€ Schaden, aber warum soll ich das tragen?
    Der Überholende ist vielleicht 20 m vor mir etwas nach rechts um mir etwas Platz zu lassen. War meine Reaktion kurz vorher schon auszuweichen) da nun überzogen? Der Überholte(Zeuge) hat außerdem gesagt, das er dadurch nach rechts abgedrängt wurde und auch bremsen musste.
    Was würde denn so in etwa auf den Überholer zukommen? Macht die Polizei mit dem dann nur "DuDu" und das wars oder kann das echte Konsequenzen für den bringen? Ich will ja nicht stundenlang bei der Polizei rumhocken wenn die ohnehin nichts machen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anzeige möglich?
    Autor
      Rananarmo
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    Also, wenn du 60 Euro Schaden hattest und sogar einen Zeugen, lohnt eine anzeige auf jeden Fall, immerhin hätte der Hahrer ja auch noch ein paar Meter mit Überholen warten können, da wäre er nicht dran gestorben.
    Im besten Fall kriegst du deine Hose ersetzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anzeige möglich?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    >Also, wenn du 60 Euro Schaden hattest und sogar einen Zeugen, lohnt eine anzeige auf jeden Fall, immerhin hätte der Hahrer ja auch noch ein paar Meter mit Überholen warten können, da wäre er nicht dran gestorben.
    >Im besten Fall kriegst du deine Hose ersetzt.
    --------------------------------------

    Ich würde eher sagen: Auf jeden Fall bekommst du deine Hose ersetzt.
    Auch wenn du das danach auf dem zivilrechtlichen Weg lösen müsstest.
    Aber einem solchen Verfahren wird der Schädiger sicherlich aus dem Weg gehen wollen und freiwillig zahlen.

    Nach dieser Darstellung hattest du einfach nur Glück, dass der Überholte ein mitdenkender Verkehrsteilnehmer war.....
    Hätte er geträumt und nicht reagiert, so hätte es geknallt.
    -So habe ich dich jetzt verstanden-

    Der Vorfall ist eine Anzeige wert. Ich tippe jetzt tatsächlich auf ein Verfahren wg. Unfallflucht:


    StGB § 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

    1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

    2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

    1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

    2. berechtigt oder entschuldigt

    vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

    (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

    Nachlesen kannst du den Volltext selbst nochmal hier:
    http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_142.php

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzeige möglich?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    Der günstigste Fall für den Schädiger:

    Bußgeldkatalog
    A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung

    19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
    50 € und 3 Pkt.
    und/oder
    23 Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30 €
    23.1 - mit Sachbeschädigung 35 €

    Nchzulesen: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php

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