Kat - Schutz - Anhänger
C. Palm
schrieb am Sonntag, 20. Februar 2005
Hallo Leute!
Bin bei der Forumssuche leider nicht fündig geworden, was meine Fragen betrifft, deshalb ein neuer Thread. Wäre klasse, wenn mir jemand helfen kann.
Also, zum Thema: ich baue gerade einen Katastrophenschutzanhänger auf und dieser bereitet mir ein paar rechtliche Sorgen.
Daten:
Leermasse Zugfahrzeug: 1.550 kg
Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug: 2.000 kg
Zul. Anhängelast Zugfahrzeug: 1.800 kg
Leermasse Anhänger: 1.000 kg
Zul. Gesamtmasse Anhänger: 2.500 kg
Tatsächliche Masse Anhänger: 1.400 kg
Zulässige Achslast ist eingehalten.
Fragen:
1.) Ist bei der zulässigen Anhängelast entscheidend, welches TATSÄCHLICHES oder welches ZULÄSSIGES Gesamtgewicht der Anänger hat?
Denn nur im ersten Fall dürfte ich den Anhänger ja mit dem Zugfahrzeug bewegen.
2.) Dürfte man dieses Gespann mit Führerschein C1 bewegen?
Mit BE sollte das ja passen (vorausgesetzt es passt in Frage 1).
3.) Darf ein erfahrener Helfer, dem ich das Führen des Gespanns zutraue, obwohl er nur Führerschein Klasse B hat, im Einsatzfall das Gespann mit Sonder- und Wegerechten bis zum Einsatzort fahren?
(sch... Frage, ich weiß ...).
4.) Der Anhänger hat ein grünes Kennzeichen. Darf ich ihn zu Einsatzzwecken trotzdem hinter ein Privatfahrzeug hängen?
5.) Kann ich das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers beim TÜV senken lassen, so dass jeder Helfer mit Führerschein Klasse B das Gespann fahren darf? Z.B. auf 1.500 kg?
6.) Der Anhänger wird von uns umgebaut und im Zuge dieses Umbaus in der Höhe kürzer gemacht. Muss ich dies beim TÜV anzeigen?
Interessiert sich der TÜV dafür, wenn wir aus einem Plane - Spriegel - Aufbau ein Hardtop machen (z.B. wegen Leermasse)?
7.) Der Anhänger bekommt seitliche Klappen, die sich nach oben öffnen (sieht dann aus wie ein Bierverkaufswagen). MUSS ich diese mit Blinklicht o.ä. kennzeichnen?
Im Voraus bereits vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
C. Palm, Malteser Hilfsdienst
Bin bei der Forumssuche leider nicht fündig geworden, was meine Fragen betrifft, deshalb ein neuer Thread. Wäre klasse, wenn mir jemand helfen kann.
Also, zum Thema: ich baue gerade einen Katastrophenschutzanhänger auf und dieser bereitet mir ein paar rechtliche Sorgen.
Daten:
Leermasse Zugfahrzeug: 1.550 kg
Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug: 2.000 kg
Zul. Anhängelast Zugfahrzeug: 1.800 kg
Leermasse Anhänger: 1.000 kg
Zul. Gesamtmasse Anhänger: 2.500 kg
Tatsächliche Masse Anhänger: 1.400 kg
Zulässige Achslast ist eingehalten.
Fragen:
1.) Ist bei der zulässigen Anhängelast entscheidend, welches TATSÄCHLICHES oder welches ZULÄSSIGES Gesamtgewicht der Anänger hat?
Denn nur im ersten Fall dürfte ich den Anhänger ja mit dem Zugfahrzeug bewegen.
2.) Dürfte man dieses Gespann mit Führerschein C1 bewegen?
Mit BE sollte das ja passen (vorausgesetzt es passt in Frage 1).
3.) Darf ein erfahrener Helfer, dem ich das Führen des Gespanns zutraue, obwohl er nur Führerschein Klasse B hat, im Einsatzfall das Gespann mit Sonder- und Wegerechten bis zum Einsatzort fahren?
(sch... Frage, ich weiß ...).
4.) Der Anhänger hat ein grünes Kennzeichen. Darf ich ihn zu Einsatzzwecken trotzdem hinter ein Privatfahrzeug hängen?
5.) Kann ich das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers beim TÜV senken lassen, so dass jeder Helfer mit Führerschein Klasse B das Gespann fahren darf? Z.B. auf 1.500 kg?
6.) Der Anhänger wird von uns umgebaut und im Zuge dieses Umbaus in der Höhe kürzer gemacht. Muss ich dies beim TÜV anzeigen?
Interessiert sich der TÜV dafür, wenn wir aus einem Plane - Spriegel - Aufbau ein Hardtop machen (z.B. wegen Leermasse)?
7.) Der Anhänger bekommt seitliche Klappen, die sich nach oben öffnen (sieht dann aus wie ein Bierverkaufswagen). MUSS ich diese mit Blinklicht o.ä. kennzeichnen?
Im Voraus bereits vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
C. Palm, Malteser Hilfsdienst
