Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren

  • Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
     Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Hallo,
    steht vor einem Kreisverkehr, ohne Vorfahrt gewähren, trotzdem das blaue Kreisverkehr-Schild? Dann gilt ja ganz normal rechts vor links. Muss/Darf ich dann auch nur blinken, wenn ich den Kreis wieder verlasse? Gibt es halt andere Regeln als bei einem Kreis mit Vorfahrt gewähren?
  • Thema
    Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    ich glaube da steht kein schild. und du must auch nicht rein aber raus blinken. bin mir aber nicht sicher.

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  • Thema
    Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >steht vor einem Kreisverkehr, ohne Vorfahrt gewähren, trotzdem das blaue Kreisverkehr-Schild? Dann gilt ja ganz normal rechts vor links. Muss/Darf ich dann auch nur blinken, wenn ich den Kreis wieder verlasse? Gibt es halt andere Regeln als bei einem Kreis mit Vorfahrt gewähren?
    >
    Hi, also das Schild steht auf jeden Fall da. Dann gilt ja auch rechts vor links. Aber du
    darfst nur beim rausfahren blinken. Eigentlich alles so wie beim normalen Kreisverkehr nur das
    du dann die Vorfahrt theoretisch hast. Gibt ja auch Autofahrer die kennen kein rechts vor links.
    Tschüß

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  • Thema
    Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    Wenn im Kreisverkehr rechts vor links gilt, muss man beim rein- und rausfahren blinken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >steht vor einem Kreisverkehr, ohne Vorfahrt gewähren, trotzdem das blaue Kreisverkehr-Schild?

    Nicht immer. Bei mir um die Ecke gibt es einen Kreisverkehr, bei dem nur das Abbiegen nach rechts vorgeschrieben ist. Ansonsten hat der keine Schilder (von eingeschraenktem Haltverbot mal abgesehen :-).


    Dann gilt ja ganz normal rechts vor links.

    korrekt.


    Muss/Darf ich dann auch nur blinken, wenn ich den Kreis wieder verlasse?
    >

    k.A. Ich behandle den Kreisverkehr immer wie mehrere aneinandergereihte Kreuzungen und blinke entsprechend. Ob das aber korrekt ist, weiss ich nicht.


    Gibt es halt andere Regeln als bei einem Kreis mit Vorfahrt gewähren?

    ja s.o.

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  • Thema
    Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    Das blaue Schild "Kreisverkehr" steht nur zusammen mit dem Schild "Vorfahrt gewähren". Bei Kreisverkehren mit rechts vor links steht das blaue Schild nicht. An solchen Kreisverkehren muss man auch beim Einfahren blinken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    Hallo zusammen

    Auf diese Frage kann ich eine Antwort geben, das habe ich meinen Fahrlehrer auch gefragt.
    Man muss nur blinken, wenn man rausfährt!!!

    Viel Spaß beim Kreisverkehrfahren

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    Hallo,
    ich (Threadstellerin) habe ja jetzt verschiedene Antworten bekommen und keine gleicht der anderen... Ist hier vll ein Fahrlehrer, der mir das genau beantworten kann? Also meine Fragen waren ja:
    1. Was für Schilder stehen bei einem Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren?
    2. Wann muss ich blinken?
    3. Gibt es andere Regeln als im Kreisel mit Vorfahrt gewähren (zB Haltverbote auf der Fahrbahn, Mittelinsel darf nicht überfahren werden, etc.)
    Bitte antworet nur, wenn ihr euch 100% sicher seid. Mein Fahrschulbuch beschreibt das Thema Kreisverkehr sehr ungenau, finde ich....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 30. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >ich (Threadstellerin) habe ja jetzt verschiedene Antworten bekommen und keine gleicht der anderen... Ist hier vll ein Fahrlehrer, der mir das genau beantworten kann? Also meine Fragen waren ja:
    >1. Was für Schilder stehen bei einem Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren?
    >2. Wann muss ich blinken?
    >3. Gibt es andere Regeln als im Kreisel mit Vorfahrt gewähren (zB Haltverbote auf der Fahrbahn, Mittelinsel darf nicht überfahren werden, etc.)
    >Bitte antworet nur, wenn ihr euch 100% sicher seid. Mein Fahrschulbuch beschreibt das Thema Kreisverkehr sehr ungenau, finde ich....
    >

    Hallo, ich bins nochmal, die eins drüber.
    1. Vor dem Kreisverkehr steht kein Schild, nur an der Insel selber ist ein Schild, welches die Richtung weißt, in die man fahren muss (rechts)
    2. Du musst nur blinken, wenn du rausfährst
    3. Soviel ich weiß gibt es da keine anderen Regeln als im Kreisverkehr mit vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen

    Von welchem Verlag ist dein Fahrschulbuch? Meines ist von "Vogel". Ist aber ein Fehler darin, grad mit diesen Kreisverkehren. Habe dann meinen Fahrlehrer gefragt, was nun richtig ist und der hat sich dann mit dem Chef der Fahrschule darüber unterhalten.

    Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 30. März 2005
    Text
    >1. Vor dem Kreisverkehr steht kein Schild, nur an der Insel selber ist ein Schild, welches die Richtung weißt, in die man fahren muss (rechts)

    Bei dem Kreis bei mir um die Ecke, steht auf der Mittelinsel kein Schild. Beim reinfahren hat man lediglich das blaue Schild mit einem gebogenen weissen Pfeil nach rechts. Und ich habe mal gelernt, dass man bei diesem Schild blinken muss (ist aber schon ein paar Jahre her und das Schild "Kreisverkehr" gabs noch nicht).


    >2. Du musst nur blinken, wenn du rausfährst
    >3. Soviel ich weiß gibt es da keine anderen Regeln als im Kreisverkehr mit vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen
    >
    Mein FL hat mir damals erklaert, dass auf diesem Kreis rechts vor links gilt.


    >Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
    >
    Das hoffe ich auch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 30. März 2005
    Text
    Hallo, mein Fahrschulbuch ist vom Verlag "Degener". Da stehen insgesamt nur 6 Sätze zum Kreisverkehr drin und meiner Meinung nach beziehen die sich nur auf Kreisverkehr mit Vorfahrt gewähren... :-(
    Naja, zur Sicherheit frage ich mal meinen FL...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 30. März 2005
    Text
    >Hallo, mein Fahrschulbuch ist vom Verlag "Degener". Da stehen insgesamt nur 6 Sätze zum Kreisverkehr drin und meiner Meinung nach beziehen die sich nur auf Kreisverkehr mit Vorfahrt gewähren... :-(
    >Naja, zur Sicherheit frage ich mal meinen FL...
    >

    Es gibt keinen Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren, in allen Kreisverkehren (wenn das blaue Schild Kreisverkehr steht) haben die Fahrzeuge ausserhalb des Kreisverkehres denen, die bereits im Kreisverkehr fahren vorfahrt zu gewähren, ebenso fährt man in einem Kreisverkehr grundsätzlich nach rechts ein, beim einfahren blinkt man nicht (weil man eh nur nach rechts fahren darf), jedoch blinkt man beim verlassen des Kreisverkehres um den anderen Fahrern anzuzeigen, wann (bzw. wo) man den Kreisverkehr verlässt.

    Alles andere, wie ein Kreisverkehr ohne blaues Schild gibt es nicht, das ist kein Kreisverkehr sondern eine normale Straße auf der die normalen Verkehrsregeln gelten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >>Hallo, mein Fahrschulbuch ist vom Verlag "Degener". Da stehen insgesamt nur 6 Sätze zum Kreisverkehr drin und meiner Meinung nach beziehen die sich nur auf Kreisverkehr mit Vorfahrt gewähren... :-(
    >>Naja, zur Sicherheit frage ich mal meinen FL...
    >>
    >
    >Es gibt keinen Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren, in allen Kreisverkehren (wenn das blaue Schild Kreisverkehr steht) haben die Fahrzeuge ausserhalb des Kreisverkehres denen, die bereits im Kreisverkehr fahren vorfahrt zu gewähren, ebenso fährt man in einem Kreisverkehr grundsätzlich nach rechts ein, beim einfahren blinkt man nicht (weil man eh nur nach rechts fahren darf), jedoch blinkt man beim verlassen des Kreisverkehres um den anderen Fahrern anzuzeigen, wann (bzw. wo) man den Kreisverkehr verlässt.
    >
    >Alles andere, wie ein Kreisverkehr ohne blaues Schild gibt es nicht, das ist kein Kreisverkehr sondern eine normale Straße auf der die normalen Verkehrsregeln gelten!
    >
    Du bist echt ein Superhirn was? Natürlich gibt es auch Kreisel ohne das Schild "Vorfahrt gewähren". Nur sind diese recht selten. Wir haben in der Fahrschule nämlich beide Situationen durchen genommen, den Kreisel mit und ohne "Vorfahrt gewähren"-Schild.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >>>Hallo, mein Fahrschulbuch ist vom Verlag "Degener". Da stehen insgesamt nur 6 Sätze zum Kreisverkehr drin und meiner Meinung nach beziehen die sich nur auf Kreisverkehr mit Vorfahrt gewähren... :-(
    >>>Naja, zur Sicherheit frage ich mal meinen FL...
    >>>
    >>
    >>Es gibt keinen Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren, in allen Kreisverkehren (wenn das blaue Schild Kreisverkehr steht) haben die Fahrzeuge ausserhalb des Kreisverkehres denen, die bereits im Kreisverkehr fahren vorfahrt zu gewähren, ebenso fährt man in einem Kreisverkehr grundsätzlich nach rechts ein, beim einfahren blinkt man nicht (weil man eh nur nach rechts fahren darf), jedoch blinkt man beim verlassen des Kreisverkehres um den anderen Fahrern anzuzeigen, wann (bzw. wo) man den Kreisverkehr verlässt.
    >>
    >>Alles andere, wie ein Kreisverkehr ohne blaues Schild gibt es nicht, das ist kein Kreisverkehr sondern eine normale Straße auf der die normalen Verkehrsregeln gelten!
    >>
    >Du bist echt ein Superhirn was? Natürlich gibt es auch Kreisel ohne das Schild "Vorfahrt gewähren". Nur sind diese recht selten. Wir haben in der Fahrschule nämlich beide Situationen durchen genommen, den Kreisel mit und ohne "Vorfahrt gewähren"-Schild.
    >

    Du bist das Superhirn, das es Kreisverkehrschilder ohne Vorfahrt gewähren gibt hab ich nie bestritten, aber wenn ein Kreisverkehrsschild da ist ist es Kreisverkehr und man muss Vorfahrt gewähren, auch wenn kein Vorfahrt gewähren Schild da ist, einen Kreisverkehr ohne das blaue Schild gibt es nicht, das wäre dann normal rechts vor links. Aber irgendwie ist das typisch für das Forum, man beantwortet eine Frage und wird dafür nur blöd angemacht. Ganz toll.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    Es gibt den Kreisverkehr und den Ringverkehr.
    Beim Kreisverkehr steht grundsätzlich das entsprechende Schild davor und ein "Vorfahrt gewähren"-Schild. Da sollte klar sein, die im Kreis haben Vorfahrt und blinken muss man nur beim rausfahren.
    Der Ringverkehr sieht erstmal genauso aus wie ein Kreisverkehr. Nur hat dieser nicht die besagten Schilder und es gilt somit "rechts vor links". Blinken muss man auch hier nur beim rausfahren.

    Hoffe das hilft weiter.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    Leider haben sich da mal wieder ein paar Halbwahrheiten eingeschlichen. Also für die, die es ganz genau wissen wollen, hier noch mal eine etwas ausführlichere Erläuterung:

    1. Der "echte" Kreisverkehr sieht so aus: An den Zufahrten steht das blaue Schild "Kreisverkehr" zusammen mit dem Schild "Vorfahrt gewähren". Wer hier einfährt, muss die Vorfahrt gewähren, wer drin ist, hat die Vorfahrt. Beim Einfahren nicht blinken, beim Ausfahren muss geblinkt werden. Dies ist der Standard-Kreisverkehr in Deutschland, etwa 80% aller Kreisverkehre dürften so aussehen.

    2. "Unechte" Kreisverkehre sind eigentlich nur normale Kreuzungen mit rundem statt eckigem Querschnitt. Hier gelten ganz normal alle Regeln, wie sie auch sonst gelten. Sind keine vorfahrtsregelnden Schilder aufgestellt, dann gilt "rechts vor links", ansonsten gelten logischerweise die Schilder. Hier muss man - streng nach Vorschrift - auch beim Einfahren blinken. Das ergibt sich aus § 9a StvO (oben auf "Recht" klicken, dann § 9a nachlesen). Dort sind nämlich die "echten" Kreisverkehre beschrieben und dort heißt es "Bei der Einfahrt IN EINEN SOLCHEN Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig." Mit "einem solchen Kreisverkehr" ist der "echte" gemeint, also der mit Kreisverkehrsschild und "Vorfahrt gewähren". Im Umkehrschluss heißt das, dass man in anderen ("unechten") Kreisverkehren auch beim Einfahren blinken muss. Die Polizei würde es aber sicher niemals beanstanden, wenn man auch hier nicht blinken würde.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 1. April 2005
    Text
    Zunächst mal gibt es keine "echten" oder "unechten" Kreisverkehre!
    Nur weil ein KV nicht beschildert ist, bleibt es doch trotzdem ein KV.

    Hier mal der entsprechende Paragraph aus der StVO:

    §9a Kreisverkehr

    (1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.

    (2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Wichtig ist der erste Satz des Absatzes 1.

    Im Umkehrschluß: Ist an der Einmündung in den KV keine Beschilderung, gilt an dem KREISVERKEHR rechts vor links!

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr ohne Vorfahrt gewähren
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 1. April 2005
    Text
    >Zunächst mal gibt es keine "echten" oder "unechten" Kreisverkehre!
    >Nur weil ein KV nicht beschildert ist, bleibt es doch trotzdem ein KV.
    >
    >Hier mal der entsprechende Paragraph aus der StVO:
    >
    >§9a Kreisverkehr
    >
    > (1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.
    >
    > (2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
    >
    >Wichtig ist der erste Satz des Absatzes 1.
    >
    >Im Umkehrschluß: Ist an der Einmündung in den KV keine Beschilderung, gilt an dem KREISVERKEHR rechts vor links!
    >
    >Gruß Muffy
    >
    >

    Das ist doch schon wieder nur so eine Wortklauberei. Ob man einen Kreisverkehr ohne Kreisverkehrsschild jetzt als Kreisverkehr bezeichnet oder nicht ist zweitrangig. Aber ich hoffe, nun weis auch der Letzte, wie man sich in jeder Kreisverkehrssituation zu verhalten hat! ;-)

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