Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller

  • Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller
     weissnet
      schrieb am Freitag, 20. April 2007
    Hallo,
    Bei Mofarollern ist es - laut meinem Lehrbuch - vorgeschrieben, dass man einen Scheinwerfer für Dauerabblendlicht hat. Ich habe mir nun einen auf 25 gedrosselten Roller gekauft, dort ist aber kein Dauerabblendlicht dran, sondern man kann auch auf Fernlicht umschalten. Ist das auch ok, solange ich einfach immer das Fernlicht auslasse, und nur mit Abblendlicht fahre?

    MfG Lukas
  • Thema
    Re: Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller
    Autor
      Bettina
      schrieb am Freitag, 20. April 2007
    Text
    >Hallo,
    >Bei Mofarollern ist es - laut meinem Lehrbuch - vorgeschrieben, dass man einen Scheinwerfer für Dauerabblendlicht hat. Ich habe mir nun einen auf 25 gedrosselten Roller gekauft, dort ist aber kein Dauerabblendlicht dran, sondern man kann auch auf Fernlicht umschalten. Ist das auch ok, solange ich einfach immer das Fernlicht auslasse, und nur mit Abblendlicht fahre?
    >
    >MfG Lukas

    Bei vielen Zweirädern schaltet das Licht automatisch an beim Starten. Dann ist das auch OK! Nachts kann man dann auch noch auf Fernlicht umschalten.
    Bei anderen Zweirädern muss man eben das Licht seperat einschalten.
    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 20. April 2007
    Text
    dein roller wurde nach eu rili zugelassen, daher das fernlicht. bei der umrüstung auf mofa hätte es eigentlich stillgelegt werden müssen. solange du es nicht einschaltest, merkt es keiner und es gibt keine probs.wenn es doch bemerkt wird bekommst du eine mängelkarte und du musst es stilllegen.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller
    Autor
      Vespa-Colonius
      schrieb am Samstag, 21. April 2007
    Text
    >dein roller wurde nach eu rili zugelassen, daher das fernlicht. bei der umrüstung auf mofa hätte es eigentlich stillgelegt werden müssen. solange du es nicht einschaltest, merkt es keiner und es gibt keine probs.wenn es doch bemerkt wird bekommst du eine mängelkarte und du musst es stilllegen.
    >
    >holger


    @ Holger, Häh??? was schreibst Du denn für einen Quatsch? Er muss es (den Mofaroller) nicht stilllegen. Das Licht, ist für die "Registrierung" unter der der Roller läuft, also, ob es ein Mofa-oder 50er-Roller ist, absolut unerheblich, sprich irelevant. Denn alle (mit Betonung auf alle) Zweiräder müssen (soweit mir bekannt,

    seit Januar 2002) auch am Tage, mit Abblendlicht fahren. Bei Autos (soweit ich weis) ist dies bisher, nur empfohlen und spätestens bei Dämmerung (bei schlechter Sicht, selbstverständlich auch am Tage) Pflicht. Aber bei Zweirädern, ist es, wie geschrieben, auch am Tage (egal, wie sehr die Sonne scheint) pflicht.

    Jetzt ist es ja so, dass es Roller gibt, die direkt (ab Werk) als Mofaroller auf den "Markt" kamen und kommen. Bei den älteren Mofarollern, war es oft (oder immer, weis es nicht ganz genau) so, dass man das Abblendlicht ausschalten konnte.

    Und Fernlicht, hatten und haben sie erst garnicht, da ja ein Mofaroller, in der Regel (wenn man selber keine "Hand" angelegt hat) für die Geschwindigkeit, in der er sich bewegt, kein Fernlicht benötigt. So, aber wie geschrieben, müssen nun alle Zweiräder, auch am Tage, mit Abblendlicht fahren. Also auch, die Mofaroller, Motorräder, Mofas, Fahrräder, halte alle Zweiräder, wo man das Abblendlicht, überhaupt noch ausschalten kann. Die meisten Roller-/Motorradhersteller, bringen ja (soweit mir bekannt) schon garkeine Roller/Motorräder, bei welchen man das Licht ausschalten kann, mehr auf den Markt, damit man es erst garnicht mehr vergessen kann, das Abblendlicht einzuschalten. Da ja pflicht.

    Und wenn man jetzt einen 50er-Roller, auf Mofa umrüstet, ändert sich (ausser an der Geschwindigkeit, der PS-Leistung und der Tatsache, dass man keinen Sozius mehr mitnehmen darf) nichts. Das Licht, kann bleiben, so wie es ist. Und wenn Du nachts unterwegs bist, kannst Du ruhig auch das Fernlicht einschalten. Natürlich musst Du, immer wenn Dir ein Auto entgegenkommt, oder im geringen Abstand vor Dir herfährt ,,Abblenden" also, auf Abblendlicht umschalten.

    Lieben Gruß aus Köln (lecker Kölsch und so) vom André

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller
    Autor
      weissnet
      schrieb am Samstag, 21. April 2007
    Text
    Vespa-Colonius, bist du dir sicher?? (In meinem Lehrbuch steht, dass man DAUER-Abblendlicht braucht, damit ist doch glaub ich, gemeint, dass man nicht auf das Fernlicht umschalten können darf, wegen dem Name Dauerabblendlicht) Und in meinem Lehrbuch steht auch nirgendswo etwas, wie man mit Fernlicht umgehen muss (dass man abblenden muss wenn Gegenverkehr kommt).
    MfG Lukas

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller
    Autor
      Vespa-Colonius
      schrieb am Sonntag, 22. April 2007
    Text
    >Vespa-Colonius, bist du dir sicher?? (In meinem Lehrbuch steht, dass man DAUER-Abblendlicht braucht, damit ist doch glaub ich, gemeint, dass man nicht auf das Fernlicht umschalten können darf, wegen dem Name Dauerabblendlicht) Und in meinem Lehrbuch steht auch nirgendswo etwas, wie man mit Fernlicht umgehen muss (dass man abblenden muss wenn Gegenverkehr kommt).
    >MfG Lukas

    Ja, da bin ich sicher. Ich habe derzeit selber ein 50er-Vespa, welche zurzeit noch auf Mofa gedosselt und eingetragen (bei DEKRA) ist. Was ich ja hoffentlich am: 25.04.2007, ändern kann, wenn ich meine Motorrad-Prüfung bestanden habe. Das mit der "Abnahme" und "Drosselnung" habe ich bei meinem Händler machen lassen, zu dem, einmal die Woche, ein "DEKRA-Mann" kommt. Ausser eine "Drossel" einbauen, musste mein Händler nichts machen. Dass Licht (Fern- und Abblendlicht) konnte so bleiben, wie es ist. Da dies ein neuer Roller ist, kann man das "Licht" auch garnicht mehr ausschalten, sondern lediglich, von Abblend-, auf Fernlicht umschalten. Dies ist, kein Problem gewesen. Der "DEKRA-Prüfer" hat ,,lediglich" die Geschwindigkeit getestet.

    Ich habe aber auch, von so einem Gesetz, noch nie etwas gehört, nur dass (ich meine seit 2002)halt alle Zweiräder, nun auch am Tage (egal wie hell)mit Abblendlicht fahren müssen. Alle ,,älteren" Modelle, wo man das Abblendlicht, noch ganz ausschalten konnte, müssen es halt jetzt, ständig anlassen, bzw. beim losfahren, einschalten. Und bei den ,,neueren" kann man es ja meistens (oder auch immer, weis es nicht ganz genau) überhaupt nicht mehr ausschalten. Aus genanntem Grund.

    Aber, wie geschrieben, von einem Gesetz, welches besagt, dass 50er Roller, die auf Mofa gedrosselt und eingetragen werden, einen "Dauer-Abblendlicht-Schalter) haben müssen und kein Fernlicht mehr haben dürfen, habe ich noch niemals was gehört.

    Vieleicht, ist dies auch wieder so ein "Gerücht", wie jenes, wo oft behauptet wird, 50er Roller ,welche auf Mofa gedrosselt werden, aber ja noch immer, ihre 2-Sitzer-Bank, haben, eine sogenannte "Mofatasche", hinten, auf ihrer Sitzbank, befestigen müssen. Auch völliger ,,Mumpitz". Natürlich, sobald man einen 50er Roller, als Mofa eintragen lässt, darf man keine 2. Person, mehr mitnehmen. Aber eine "Tasche" ist nicht nötig.

    Weis auch nicht, wie solche "Sch......" immer die Runde machen kann.

    Und, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist ja bei Dir, zumindest das Abblendlichtlicht, ja immer an, Du kannst halt, von Abblend-, auf Fernlicht umschalten, richtig? Ist der Roller denn schon gedrosselt und auf Mofa umgemeldet? Auf jeden Fall, ist es ja sogar so am besten, den so, kannst Du nicht mehr vergessen, das "Abblendlicht" einzuschalten.

    Mit lieben Grüßen aus Köln, vom

    André

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller
    Autor
      Vespa-Colonius
      schrieb am Sonntag, 22. April 2007
    Text
    >Vespa-Colonius, bist du dir sicher?? (In meinem Lehrbuch steht, dass man DAUER-Abblendlicht braucht, damit ist doch glaub ich, gemeint, dass man nicht auf das Fernlicht umschalten können darf, wegen dem Name Dauerabblendlicht) Und in meinem Lehrbuch steht auch nirgendswo etwas, wie man mit Fernlicht umgehen muss (dass man abblenden muss wenn Gegenverkehr kommt).
    >MfG Lukas


    Lieber Lukas, ich habe gerade nochmals nachgesehen und festgestellt, dass Du geschrieben hast, Dein Roller sei schon gedrosselt. Ist er denn auch schon, als Mofaroller eingetrage??? Wenn ja, müsstest du doch auch die, dazugehörigen Papiere haben (TÜV, DEKRA, etc. pp.).

    Auf jeden Fall, was mir noch einfällt, hatte ich vor meiner Vespa, einen Piaggio-ZIP-Roller (Bj: 1996) welcher direkt (ab Werk) als Mofaroller auf den "Markt" kam. Damals, gab es dieses "Gesetz", wonach alle Zweiräder, auch am Tage, das Abblendlicht, einschalten

    müssen, noch nicht. Dieser ZIP, hatte nur einen einzigen Lichtschalter, für Abblendlicht. Welches man ein, oder aus schalten konnte. Fernlicht, hatte er nicht, da dies ja bei Mofas (und Mofaroller sind ja faktisch, vom Gesetz her, dem Mofa gleichgestellt) aufgrund der ,,geringen" Geschwindigkeit, ,,unsinn" wäre.

    Als das Gesetz, mit der "Licht-Regelung" rauskam, konnte und durfte ich, meinen Mofaroller, immer noch fahren. Ich musste halt nur fortan, immer das Abblendlicht einschalten. Z.B. sind ja auch für ein Mofa, Blinker (im Amtsdeutsch: Fahrtrichtungsanzeiger) keine Plicht. Beim Mofaroller, im Grunde ja auch nicht, und dennoch sind sie dran. Natürlich, darf man diese (soweit ich weis) auch nicht einfach entfernen, da sie ja zum Fahrzeug gehören. Aber zwingend nötig, sind sie beim Mofaroller, im Grunde nicht. Denn, ,,richtige" Mofas, kommen ja auch noch heute, ohne "Blinker" auf den "Markt".

    Aber es sieht ja auch ,,schicker" aus.


    Liebe Grüße aus Köln,

    André

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Scheinwerfer für Dauerabblendlicht am Mofaroller
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 22. April 2007
    Text
    Du oberschlaumi,
    sieh dir mal den §50 (6a) stvzo an.
    da steht explicit das ein mofa einen scheinwerfer für dauerabblendlicht haben muss, mehr darf es nicht. wenn ein klasse m roller umgerüstet wird, muss also neben der v-max, der sitzmöglichkeit nur noch für eine person auch das licht umgerüstet werden

    holger

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