Verstoß gegen Rechtsfahrgebot: A- oder B-Verstoß?
Hallo!
Ich wurde in einer engen Kurve auf einer Landstraße geschnitten, wobei meine Seitenscheibe auf der Fahrerseite sowie der Spiegel zerstört wurde. Die Polizei meinte es wäre nicht eindeutig zu klären wär zu weit links gefahren sei, deshalb würde jeder einen Punkt und 50 € Strafe wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bekommen. Meine Fragen: Muss man wegen einem Punkt schon mit einem Aufbauseminar rechnen? Eigentlich kann man doch nicht beide zu einer Geldstrafe bzw. Punkten "verdonnern" wenn die Situation nicht ganz geklärt ist, oder?
MfG Eric